Anders als in Deutschland hat der gesetzliche Mindestlohn in Polen eine lange Tradition. Nach OECD-Angaben ist er zwischen 2007 und 2013 um zehn Prozent angestiegen. Verglichen mit Deutschland, Groβbritannien oder den skandinavischen Staaten ist Polen aber trotzdem immer noch ein Niedriglohnland.
Am 1. Januar werden jedes Jahr die Mindestlohnsätze in Polen neu aufgestellt. Zurzeit darf ein Mitarbeiter in Polen nicht weniger als 2250 Zloty monatlich verdienen, was umgerechnet 523,09 EUR ausmacht. Das polnische Mindestlohngesetzt sieht vor, dass der Mindestlohn 2020 um mindestens 4,25% erhöht werden muss und 2,435,59 Zloty erreichen soll.
Laut dem Vorschlag des Ministerrats soll der monatliche Mindestlohn jedoch um 200 Zloty auf 2450 Zloty steigen. Der minimale Stundensatz soll dagegen 16 Zloty erreichen. Es ist weit mehr, als vom Anpassungsmechanismus des polnischen Mindestlohngesetztes vorsieht. Es ist eine wichtige Nachricht nicht nur für Arbeiter aus dem Niedriglohn-Sektor, da die Erhöhung des Mindestlohns auch Leistungen für Arbeitnehmer, die anhand des Mindestgehalts berechnet werden, beeinflusst wie z. B. die maximale Höhe der Abfindung für Arbeitnehmer, der Minimalsatz des Schadenersatzes vom Arbeitgeber wegen Mobbing, Nachtarbeitszuschläge.
Auch Gewerkschaften und die Arbeitgeber haben eigene Vorschläge eingereicht. Die wichtigsten polnischen Gewerkschaften (NSZZ „Solidarność“, OPZZ i FZZ) schlugen ein Mindestgehalt von 2520 Zloty und einen minimalen Stundensatz von 16,50 Zloty vor. Bei fehlender Einigung mit der Regierung muss das Regierungskabinett den Mindestlohn bis zum 15. September festzulegen.
Sollte die Regierung die angesagte Erhöhung tatsächlich billigen, wäre es der höchste nominale Anstieg seit 20 Jahren. Eine vergleichbare Erhöhung gab es zuletzt im Jahr 2008, als der Mindestlohn um 190 Zloty erhöht wurde. Die Regierung erklärt die Erhöhung durch die gute Konjunkturlage und den Inflationszuwachs.
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